E-mails und Combox-Nachrichten als Beweismittel
Strafrecht
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(…) Aufgrund der glaubwürdigen Aussagen der drei Bankvertreter, der E-Mails und der Combox-Nachrichten sei der Konnex zwischen der Geldforderung und der Drohungen klar gegeben, begründet der Gerichtsvorsitzende (…) Dem Beschuldigten hätte klar sein müssen, dass seine Handlungen als Erpressung verstanden würden (Obergericht, Zürich, Urteil SB190 407 vom 30.6.2020, noch nicht rechtskräftig) (in NZZ vom 1. Juli 2020, S. 15).
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