Swiss Competition Commission opinion (in
German): Competition: Unfair competition: Antitrust:
Antitrust proceeding (third party):
The harm stemming from the illicit restraint has
to be ongoing:
A mere possibility of harm is enough to be
admitted as a third person:
A third person can be admitted in the antitrust
proceeding only if the illicit restraint it complains about is ongoing and
affecting its own market.
As mentioned above, a mere possibility of harm
is enough to be admitted as a third person. Here, the third person applicant is
the Swiss national railroad, as a client of the parties (zinc plants). It can
raise the possibility of harm, still ongoing, as it has to remain a client in
the future as well, resulting in a disadvantage for it in comparison, for
example with road transportation competitors.
Beteiligte im Sinne von Art. 43
Abs. 1 Bst. a KG
Art. 43 Abs. 1 Bst. a KG. Aus dem
Wortlaut der Norm ergibt sich zudem, dass ein solches Abnehmerunternehmen nur
dann als Dritter zu beteiligen ist, wenn es aktuell in der Aufnahme oder
der Ausübung des Wettbewerbs auf seinem Markt behindert wird.
Darüber hinaus reicht für die
Begründung der Beteiligtenstellung jedoch die blosse Möglichkeit aus, dass die
Gesuchstellerin aktuell in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs in ihren
Märkten behindert sein könnte, wenn sich am Ende des Untersuchungsverfahrens
der Verdacht bewahrheiten würde.
Denn hätte die Gesuchstellerin
kartellbedingt höhere Kosten gehabt, so wären deshalb z. B. Unternehmen, welche
Passagieren und Waren auf der Strasse transportieren und welche nicht auf die
Verzinkungsleistungen angewiesen sind, ihr gegenüber im Vorteil. Dieser Vorteil
würde auch aktuell bestehen, da nicht ausgeschlossen wäre, dass sich die
erhöhten Kosten aus der Vergangenheit auch heute noch auf den Märkten für den
Transport von Passagieren und Waren auswirken könnten.
Die Gesuchstellerin ist damit als
Person im Sinne von Art. 43 Abs. 1 Bst. a KG anzusehen.
(Zwischenverfügung vom 24. Oktober
2016, RPW 2018/1, 128 Rz 15, 16, 18, 19 Verzinkung)
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