Swiss Competition Commission opinion (in
German): Competition: Unfair competition: Antitrust:
Presumption of restraint:
When illicit restraint is presumed, evidence can
be brought to show that there is still enough competition (among parties or
with other competitors). The relevant market
has first to be defined.
Widerlegung der gesetzlichen
Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung
Die Vermutung der Beseitigung des
wirksamen Wettbewerbs kann durch den Nachweis widerlegt werden, dass trotz der
Wettbewerbsabrede noch wirksamer – aktueller und potenzieller –
Aussenwettbewerb (Wettbewerb durch nicht an der Abrede beteiligte Unternehmen)
oder Innenwettbewerb (Wettbewerb unter den an der Abrede beteiligten
Unternehmen) bestehen bleibt. Ob die gesetzliche Vermutung der
Wettbewerbsbeseitigung vorliegend widerlegt werden kann, ist wie folgt zu
prüfen:
- In einem ersten Schritt ist der
relevante Markt, auf dem sich die vorliegende Abrede auswirkte, in sachlicher,
räumlicher und zeitlicher Hinsicht abzugrenzen (Rz 136 ff. hiernach).
- In einem zweiten Schritt ist zu
prüfen, ob der auf dem relevanten Markt trotz des Vorliegens einer
Wettbewerbsabrede noch verbliebene aktuelle und potenzielle Aussen- sowie
Innenwettbewerb die Vermutungsfolge zu widerlegen vermag (Rz 153 ff. hiernach).
(Verfügung vom 30. Oktober 2017, RPW
2018/1, 99 Rz 135, Verzinkung)
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