Monday, October 30, 2017

Antitrust: Presumption of Restraint


Swiss Competition Commission opinion (in German): Competition: Unfair competition: Antitrust:
Presumption of restraint:

When illicit restraint is presumed, evidence can be brought to show that there is still enough competition (among parties or with other competitors). The relevant market has first to be defined.

Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung

Die Vermutung der Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs kann durch den Nachweis widerlegt werden, dass trotz der Wettbewerbsabrede noch wirksamer – aktueller und potenzieller – Aussenwettbewerb (Wettbewerb durch nicht an der Abrede beteiligte Unternehmen) oder Innenwettbewerb (Wettbewerb unter den an der Abrede beteiligten Unternehmen) bestehen bleibt. Ob die gesetzliche Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung vorliegend widerlegt werden kann, ist wie folgt zu prüfen:
- In einem ersten Schritt ist der relevante Markt, auf dem sich die vorliegende Abrede auswirkte, in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht abzugrenzen (Rz 136 ff. hiernach).
- In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der auf dem relevanten Markt trotz des Vorliegens einer Wettbewerbsabrede noch verbliebene aktuelle und potenzielle Aussen- sowie Innenwettbewerb die Vermutungsfolge zu widerlegen vermag (Rz 153 ff. hiernach).

(Verfügung vom 30. Oktober 2017, RPW 2018/1, 99 Rz 135, Verzinkung)

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