Swiss Competition Commission opinion (in
German): Competition: Unfair competition: Antitrust:
Antitrust sanction, Calculation of its amount:
Three-step process to determine the amount of
the sanction:
1 ) Base-amount.
2 ) Timespan of the illicit conduct:
base-amount + up to 50% when illicit
restraint lasted between one and five years. Resulting amount + up to 10% for each additional year of
illicit conduct.
3 ) Aggravating and mitigating factors.
Dauer des Verstosses (Art. 4 SVKG)
Gemäss Art. 4 SVKG erfolgt eine
Erhöhung des Basisbetrages um bis zu 50 %, wenn der Wettbewerbsverstoss
zwischen einem und fünf Jahren gedauert hat, für jedes weitere Jahr ist ein
Zuschlag von bis zu 10 % möglich.
Denn zunächst einmal darf für jedes
Unternehmen nur der Zeitraum der individuellen Beteiligung an der Dauerabrede
berücksichtigt werden.
Zudem muss bei der Sanktionierung
berücksichtigt werden, dass sich die Intensität der Zusammenarbeit zwischen den
neun Unternehmen über den Gesamtzeitraum des Kartells hinweg veränderte.
(Verfügung vom 30. Oktober 2017, RPW
2018/1,111 Rz 213, 215, Verzinkung)
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