Monday, October 30, 2017

Antitrust: Price fixing (horizontal restraint): All elements: Goal to fix & result


Swiss Competition Commission opinion (in German): Competition: Unfair competition: Antitrust:
Price fixing (horizontal restraint):

Art. 5 § 3 lit. a Swiss Cartel Act.
Price fixing includes all the elements carving out a price (calculation, margins, discounts, etc.).
A violation takes place if it is found: 1 ) a goal to fix prices, or 2 ) harmonized prices as a result.

Vorliegen einer horizontalen Wettbewerbsabrede über die direkte und indirekte Festsetzung von Preisen (Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG)
Der Begriff der Preisabrede nach Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG wird insgesamt weit ausgelegt. Er umfasst als Gegenstand der Abrede neben dem Preis auch sämtliche Preiselemente oder -komponenten. Unter den Vermutungstatbestand fällt nicht nur die Abrede von Preisen an sich, sondern auch die gemeinsame Festlegung von Preisspannen, Margen, Rabatten, Vergünstigungen, Preisbestandteilen oder Preiskalkulationen. Entscheidend für die Qualifizierung einer Abrede als Preisabrede ist, ob sie einen preisharmonisierenden Zweck verfolgt und/oder ihr eine preisharmonisierende Wirkung zukommt.
In casu liegen sowohl horizontale Wettbewerbsabreden über die direkte Festsetzung von Preisen (gemeinsame Festlegung von Mindestpreisen sowie gemeinsame Grundpreiserhöhungen um einen gewissen Prozentsatz zu einem bestimmten Stichtag) als auch indirekte Preisabreden (gemeinsame Einführung und Anpassungen der beiden Zuschläge) vor.
Teilweise werden in der Lehre gemeinsame Grundpreiserhöhungen auch als indirekte Preisfestsetzungen qualifiziert, wobei dies an der Subsumtion unter Art. 5 Abs. 3 lit. a KG nichts ändert.

(Verfügung vom 30. Oktober 2017, RPW 2018/1, 99 Rz 131, 132, Verzinkung)

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