Swiss Competition Commission opinion (in
German): Competition: Unfair competition: Antitrust:
Price fixing (horizontal restraint):
Art. 5 § 3 lit. a Swiss Cartel Act.
Price fixing includes all the elements carving
out a price (calculation, margins, discounts, etc.).
A violation takes place if it is found: 1 ) a
goal to fix prices, or 2 ) harmonized prices as a result.
Vorliegen einer horizontalen
Wettbewerbsabrede über die direkte und indirekte Festsetzung von Preisen (Art.
5 Abs. 3 Bst. a KG)
Der Begriff der Preisabrede nach
Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG wird insgesamt weit ausgelegt. Er umfasst als
Gegenstand der Abrede neben dem Preis auch sämtliche Preiselemente oder
-komponenten. Unter den Vermutungstatbestand fällt nicht nur die Abrede von
Preisen an sich, sondern auch die gemeinsame Festlegung von Preisspannen,
Margen, Rabatten, Vergünstigungen, Preisbestandteilen oder Preiskalkulationen.
Entscheidend für die Qualifizierung einer Abrede als Preisabrede ist, ob sie einen
preisharmonisierenden Zweck verfolgt und/oder ihr eine preisharmonisierende
Wirkung zukommt.
In casu liegen sowohl horizontale
Wettbewerbsabreden über die direkte Festsetzung von Preisen (gemeinsame
Festlegung von Mindestpreisen sowie gemeinsame Grundpreiserhöhungen um einen
gewissen Prozentsatz zu einem bestimmten Stichtag) als auch indirekte
Preisabreden (gemeinsame Einführung und Anpassungen der beiden Zuschläge) vor.
Teilweise werden in der Lehre
gemeinsame Grundpreiserhöhungen auch als indirekte Preisfestsetzungen
qualifiziert, wobei dies an der Subsumtion unter Art. 5 Abs. 3 lit. a KG nichts
ändert.
(Verfügung vom 30. Oktober 2017, RPW
2018/1, 99 Rz 131, 132, Verzinkung)
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